Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – JL TEXTIL
Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden und Vermittlungsleistungen
1. Geltungsbereich
Geltung für Geschäftskunden und Vermittlungsleistungen
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen JL TEXTIL, Joachim Ladstätter, und gewerblichen Kunden. Sie umfassen sowohl eigene Leistungen als auch die Vermittlung von Aufträgen an externe Produktions- und Dienstleistungspartner.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Vertragspartner und Vermittlungsrolle
Zusammenarbeit mit externen Produktionspartnern
JL TEXTIL, Inhaber Joachim Ladstätter, bietet eigene Leistungen an und vermittelt darüber hinaus Aufträge an externe Produktions- und Dienstleistungspartner.
Bei Vermittlungsaufträgen erfolgt die Ausführung durch den jeweils benannten Partner. JL TEXTIL übernimmt dabei die Vermittlung und die vereinbarte Kommunikation und Koordination.
Eigene Leistungen von JL TEXTIL und vermittelte Fremdleistungen werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung kenntlich gemacht.
Der jeweilige Vertragspartner ergibt sich aus dem konkreten Angebot und der Auftragsbestätigung.
3. Angebote, Preise und Auftragserteilung
Angebote, Preise und verbindliche Beauftragung
Angebote von JL TEXTIL sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Auftrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von JL TEXTIL oder des jeweiligen Vertragspartners zustande.
Die Preise richten sich nach dem individuellen Angebot. Zusatzleistungen und nachträgliche Änderungen können gesondert berechnet werden.
Bei vermittelten Aufträgen gelten ergänzend die vereinbarten Bedingungen des jeweiligen Produktions- oder Dienstleistungspartners.
4. Lieferung und Ausführung
Lieferzeiten und Auftragsabwicklung
Lieferzeiten werden im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbart.
Bei vermittelten Aufträgen erfolgt die Lieferung durch den jeweiligen Produktions- oder Dienstleistungspartner.
JL TEXTIL übernimmt die Koordination und Weiterleitung der vereinbarten Aufträge. Auf mögliche Verzögerungen durch externe Partner wird der Kunde nach Kenntnis informiert.
Teillieferungen und abweichende Liefertermine werden mit dem Kunden abgestimmt.
5. KI-generierte Daten und Produktionsvorlagen
Keine Annahme ungeprüfter KI-generierter Produktionsdaten
JL TEXTIL legt Wert auf die Qualität und Verwendbarkeit aller bereitgestellten Produktionsdaten.
KI-generierte Grafiken, Logos, Motive, Druckvorlagen und Stickdateien werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Abstimmung und technischer Prüfung angenommen.
Eine ungeprüfte oder automatische Übernahme KI-generierter Daten zur Produktion ist ausgeschlossen.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die bereitgestellten Dateien frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Verwendungszweck genutzt werden dürfen.
JL TEXTIL behält sich vor, ungeeignete, technisch nicht umsetzbare oder rechtlich bedenkliche Daten abzulehnen.
6. Zahlung und Rechnungsstellung
Provisionsabrechnung und Rechnungsstellung
Für vermittelte Aufträge erhält JL TEXTIL von den jeweiligen Produktions- und Dienstleistungspartnern eine individuell vereinbarte Provision.
JL TEXTIL stellt die vereinbarte Provision dem jeweiligen Partner in Rechnung.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zwischen JL TEXTIL und dem jeweiligen Partner getroffenen Vereinbarungen.
Die Rechnungsstellung an den Endkunden erfolgt durch den jeweils vereinbarten Vertragspartner.
7. Haftung und Verantwortlichkeit
Verantwortlichkeiten bei eigenen und vermittelten Leistungen
JL TEXTIL ist für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich.
Bei vermittelten Aufträgen erfolgt die Herstellung, Produktion oder Ausführung durch den jeweils beauftragten Produktions- oder Dienstleistungspartner.
Für die vertragsgemäße Ausführung der vermittelten Leistungen ist der jeweilige Vertragspartner im Rahmen seiner vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen verantwortlich.
JL TEXTIL übernimmt die Vermittlung und vereinbarte Koordination zwischen Kunde und Partner.
Die gesetzliche Haftung von JL TEXTIL, insbesondere bei eigenem Verschulden, bleibt unberührt.
8. Reklamationen und Mängelansprüche
Beanstandungen und Abwicklung bei eigenen und vermittelten Aufträgen
Beanstandungen und Reklamationen sind JL TEXTIL möglichst unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Bei vermittelten Aufträgen leitet JL TEXTIL die Reklamation an den zuständigen Produktions- oder Dienstleistungspartner weiter und unterstützt die Kommunikation und Koordination.
Bei eigenen Leistungen ist JL TEXTIL Ansprechpartner für die Bearbeitung berechtigter Beanstandungen.
Mängelansprüche richten sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglichen Vereinbarungen.
Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
9. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Rechte an Logos, Grafiken und bereitgestellten Produktionsdaten
Der Kunde versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte und Nutzungsberechtigungen an den übermittelten Logos, Grafiken, Bildern und sonstigen Produktionsdaten verfügt.
Der Kunde ist für die rechtmäßige Verwendung der bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
JL TEXTIL ist berechtigt, die Annahme und Verarbeitung von Daten abzulehnen, wenn Zweifel an den erforderlichen Nutzungsrechten bestehen.
Die bereitgestellten Daten dürfen ausschließlich zur Bearbeitung und Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet werden.
10. Stornierung und Auftragsänderungen
Änderungen, Rücktritt und Stornierung von Aufträgen
Änderungen an bereits bestätigten Aufträgen bedürfen der Abstimmung mit dem jeweiligen Vertragspartner.
Eine Stornierung nach Auftragserteilung ist nur nach Absprache mit dem jeweiligen Vertragspartner möglich.
Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene und nachweisbare Kosten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechnet werden.
Bei individuell angefertigten Produkten und bereits begonnenen Produktionsarbeiten können besondere Stornierungsbedingungen gelten.
Die gesetzlichen Rechte der Kunden bleiben unberührt.
11: Schlussbestimmungen
Abschließende Regelungen und geltendes Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.
